Handelsgesetzbuch
| 1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
| 6. Abschnitt - Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge (§§ 59 - 83) |
(1) Löst der Gehilfe das Dienstverhältnis gemäß den Vorschriften der §§ 70 und 71 wegen vertragswidrigen Verhaltens des Prinzipals auf, so wird das Wettbewerbverbot unwirksam, wenn der Gehilfe vor Ablauf eines Monats nach der Kündigung schriftlich erklärt, daß er sich an die Vereinbarung nicht gebunden erachte.
(2) In gleicher Weise wird das Wettbewerbverbot unwirksam, wenn der Prinzipal das Dienstverhältnis kündigt, es sei denn, daß für die Kündigung ein erheblicher Anlaß in der Person des Gehilfen vorliegt oder daß sich der Prinzipal bei der Kündigung bereit erklärt, während der Dauer der Beschränkung dem Gehilfen die vollen zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren. Im letzteren Falle finden die Vorschriften des § 74b entsprechende Anwendung.
(3) Löst der Prinzipal das Dienstverhältnis gemäß den Vorschriften der §§ 70 und 72 wegen vertragswidrigen Verhaltens des Gehilfen auf, so hat der Gehilfe keinen Anspruch auf die Entschädigung.
Anmerkung der Redaktion:Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1977, 1357) ist § 75 Abs. 3 wegen Unvereinbarkeit mit Art. 3 GG nicht mehr in Kraft.
Rechtsprechung zu § 75 HGB
53 Entscheidungen zu § 75 HGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 620/75
Verfassungswidrigkeit des § 75 Abs. 3 HGB
- LAG München, 19.12.2007 - 11 Sa 294/07
Karenzentschädigung
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 03.12.2008 - 11 Sa 538/08
Karenzentschädigung
- LAG München, 03.12.2008 - 11 Sa 538/08
- BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73
- BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 327/96
Lösung vom Wettbewerbsverbot wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 07.12.1995 - 16 Sa 525/95
Wettbewerbsverbot: einmal erklärter Verzicht gilt auch bei Wiederholungskündigung ...
- LAG Hamm, 07.12.1995 - 16 Sa 525/95
- LAG Nürnberg, 23.09.1992 - 4 (2) Sa 417/91
Rücknahme einer Kündigung durch Arbeitgeber und Ablehnung durch Arbeitnehmer
- BAG, 13.04.1978 - 3 AZR 822/76
- BAG, 26.09.1963 - 5 AZR 2/63
- BAG, 02.12.1963 - 5 AZR 496/62
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Querverweise
- Gewerbeordnung (GewO)
- Arbeitnehmer
- Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze
- § 110 (Wettbewerbsverbot)
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