Handelsgesetzbuch
| 1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
| 7. Abschnitt - Handelsvertreter (§§ 84 - 92c) |
(1) Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung oder den Abschluß von Geschäften zu bemühen; er hat hierbei das Interesse des Unternehmers wahrzunehmen.
(2) Er hat dem Unternehmer die erforderlichen Nachrichten zu geben, namentlich ihm von jeder Geschäftsvermittlung und von jedem Geschäftsabschluß unverzüglich Mitteilung zu machen.
(3) Er hat seine Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen.
(4) Von den Absätzen 1 und 2 abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.
Rechtsprechung zu § 86 HGB
154 Entscheidungen zu § 86 HGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern
Zum selben Verfahren:
- LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter
- LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96
- OLG Frankfurt, 08.01.2010 - 22 W 55/09
Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
Wie unterscheidet man den Handelsvertreter vom Handelsmakler? // OLG Düsseldorf ...
- OLG Köln, 09.08.2002 - 19 U 59/02
Außerordentlicher Kündigungsgrund des Handelsvertreters bei Wegfall des ...
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98
Arbeitnehmerstatus (Bausparkassenvertreter)
- BGH, 25.09.1990 - KVR 3/89
Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots zwischen Reiseveranstaltung und Reisebüro
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters
- LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01
Begriffsbestimmung Handelsvertreter
- OLG Köln, 07.03.1997 - 4 U 13/96
Handelsvertretereigenschaft eines freien Mitarbeiters
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Literatur im Internet zu § 86 HGB
- Scheinselbständigkeit im Außendienst von Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Kanzlei für Vertriebsrecht (Praxishinweise)
Abgrenzung Selbstständigkeit - abhängige Beschäftigung im Außendienst
über www.vertriebsrecht.de - Weisungen an Handelsvertreter von Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Kanzlei für Vertriebsrecht (Praxishinweise)
Weisungsrechte des Unternehmers und Berichtspflichten des Handelsvertreters
über www.vertriebsrecht.de - Das Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters von Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Kanzlei für Vertriebsrecht
Wettbewerbs- und Konkurrenzverbot als Interessenwahrnehmungspflicht des Handelsvertreters
über www.vertriebsrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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