Handelsgesetzbuch
| 1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
| 7. Abschnitt - Handelsvertreter (§§ 84 - 92c) |
(1) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Ein Anspruch auf Provision besteht für ihn nicht, wenn und soweit die Provision nach Absatz 3 dem ausgeschiedenen Handelsvertreter zusteht.
(2) Ist dem Handelsvertreter ein bestimmter Bezirk oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen, so hat er Anspruch auf Provision auch für die Geschäfte, die ohne seine Mitwirkung mit Personen seines Bezirkes oder seines Kundenkreises während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Provision nach Absatz 3 dem ausgeschiedenen Handelsvertreter zusteht.
(3) Für ein Geschäft, das erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen ist, hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provision nur, wenn
| 1. | er das Geschäft vermittelt hat oder es eingeleitet und so vorbereitet hat, daß der Abschluß überwiegend auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist, und das Geschäft innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen worden ist oder | |
| 2. | vor Beendigung des Vertragsverhältnisses das Angebot des Dritten zum Abschluß eines Geschäfts, für das der Handelsvertreter nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 Anspruch auf Provision hat, dem Handelsvertreter oder dem Unternehmer zugegangen ist. |
Der Anspruch auf Provision nach Satz 1 steht dem nachfolgenden Handelsvertreter anteilig zu, wenn wegen besonderer Umstände eine Teilung der Provision der Billigkeit entspricht.
(4) Neben dem Anspruch auf Provision für abgeschlossene Geschäfte hat der Handelsvertreter Anspruch auf Inkassoprovision für die von ihm auftragsgemäß eingezogenen Beträge.
Rechtsprechung zu § 87 HGB
359 Entscheidungen zu § 87 HGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 286/07
Gesellschaftsrecht - AGB: Provisionsanspruch endet mit Vertragsbeendigung??
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 04.10.2007 - 19 U 173/06
Provisionsanspruch des ausgeschiedenen Unterhandelsvertreters: (Un-)Wirksamkeit ...
- OLG Stuttgart, 04.10.2007 - 19 U 173/06
- BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
Anspruch auf Überhangprovision
Zum selben Verfahren:
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2007 - 5 Sa 107/06
Kein Anspruch auf Provision bei den Abschluss und die Betreuung der Kunden ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2007 - 5 Sa 107/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06
Arbeitsentgelt - Rückzahlung unverdient gebliebener Provisionsvorschüsse
- OLG Naumburg, 07.03.2002 - 2 U 74/01
Keine Abdingbarkeit des § 87 Abs. 1 HGB , wenn der Handelsvertreter auf ...
- OLG Karlsruhe, 10.05.2005 - 8 U 242/04
Handelsvertretervertrag: Anspruch auf nachträgliche Erteilung eines Buchauszugs; ...
- OLG Bamberg, 16.05.2003 - 6 U 62/02
Abwicklung eines Handelsvertreterverhältnisses
- OLG Koblenz, 14.06.2007 - 6 U 529/06
Zum Provisionsanspruch des Handelsvertreters für Vermittlung von Rahmenverträgen ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft
27.09.2012
Haferkamp Personalvermittlung
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Literatur im Internet zu § 87 HGB
- Scheinselbständigkeit im Außendienst von Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Kanzlei für Vertriebsrecht (Praxishinweise)
Abgrenzung Selbstständigkeit - abhängige Beschäftigung im Außendienst
über www.vertriebsrecht.de - Provisionen: Welche gibt es? Wann ist die Provision fällig? von Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Kanzlei für Vertriebsrecht (Praxishinweise)
Welche Provisionen gibt es und wann werden sie fällig
über www.vertriebsrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu