Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 16) |
(1) Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrags darauf, dass der Umfang der beauftragten Leistung geändert wird, und ändern sich dadurch die anrechenbaren Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten, so ist die Honorarberechnungsgrundlage für die Grundleistungen, die infolge des veränderten Leistungsumfangs zu erbringen sind, durch Vereinbarung in Textform anzupassen.
(2) Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer über die Wiederholung von Grundleistungen, ohne dass sich dadurch die anrechenbaren Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten ändern, ist das Honorar für diese Grundleistungen entsprechend ihrem Anteil an der jeweiligen Leistungsphase in Textform zu vereinbaren.
Vorschrift neugefaßt durch die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02.12.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2021 | Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure | 02.12.2020 |
Rechtsprechung zu § 10 HOAI
47 Entscheidungen zu § 10 HOAI in unserer Datenbank:
- BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare ...
- OLG Koblenz, 23.05.2019 - 2 U 1447/16
Schlussrechnungsreife eingetreten: Keine Verzugszinsen mehr auf ...
- VK Nordbayern, 10.10.2019 - RMF-SG21-3194-4-43
Wenn der Auftraggeber nicht weiß, was er will (braucht) ...
- LG Görlitz, 13.09.2013 - 1 O 355/12
Kosten für die TGA bei mitverwerteter Bausubstanz?
- OLG Koblenz, 03.08.2016 - 10 U 344/13
Wie ist die zweite Stufe bei stufenweiser Beauftragung abzurechnen?
- OLG München, 20.09.2019 - 28 U 2914/17
Unzulässigkeit der Hilfsaufrechnung wegen Überwachungsfehlern
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 23.07.2019 - 28 U 2914/17
Honoraranspruch in Höhe von etwa 100.000 Euro eines Architekten
- OLG München, 23.07.2019 - 28 U 2914/17
- OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
Bindung des Architekten an eine erteilte Schlussrechnung
- OLG Düsseldorf, 31.01.2023 - 23 U 24/20
HOAI-Mindestsätze sind verbindlich: Unterschreitung nur im Ausnahmefall!
- BGH, 16.11.2016 - VII ZR 314/13
Architektenvertrag: Wirksamkeit einer vom Auftraggeber gestellten AGB-Klausel ...