Leistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
| a) | Abgrenzen des Planungsbereichs, | |
| b) | Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere | |
| - | örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen, | |
| - | thematische Karten, Luftbilder und sonstige Daten, | |
| c) | Ermitteln des Leistungsumfangs und ergänzender Fachleistungen, | |
| d) | Aufstellen eines verbindlichen Arbeitspapiers, | |
| e) | Ortsbesichtigungen; | |
Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen
| a) | Bestandsaufnahme Erfassen auf Grund vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen | |
| - | des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen, insbesondere durch Landschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume, | |
| - | der Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten Lebensräume, | |
| - | der vorhandenen Nutzungen und Vorhaben, | |
| - | des Landschaftsbildes und der -struktur, | |
| - | der kulturgeschichtlich bedeutsamen Objekte, | |
| Erfassen der Eigentumsverhältnisse auf Grund vorhandener Unterlagen, | ||
b) Bestandsbewertung
Bewerten der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung),
| c) | zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der -bewertung in Text und Karte; |
Leistungsphase 3: Ermitteln und Bewerten des Eingriffs
| a) | Konfliktanalyse Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf, |
| b) | Konfliktminderung Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten, |
| c) | Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen, |
| d) | Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsbereichs, |
| e) | Abstimmen mit dem Auftraggeber, |
| f) | zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse von Konfliktanalyse und Konfliktminderung sowie der unvermeidbaren Beeinträchtigungen in Text und Karte; |
Leistungsphase 4: Vorläufige Planfassung
Erarbeiten der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in Text und Karte mit Alternativen
| a) | Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach Art, Umfang, Lage und zeitlicher Abfolge einschließlich Biotopentwicklungs- und Pflegemaßnahmen, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen nach § 3 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes, |
| b) | vergleichendes Gegenüberstellen von Beeinträchtigungen und Ausgleich einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen, |
| c) | Kostenschätzung Abstimmen der vorläufigen Planfassung mit dem Auftraggeber und der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde, |
Leistungsphase 5: Endgültige Planfassung
Darstellen des landschaftspflegerischen Begleitplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte.
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