Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 16) |
(1) Das Honorar für Leistungen nach dieser Verordnung richtet sich
1. | für die Leistungsbilder der Teile 3 und 4 nach den anrechenbaren Kosten des Objekts auf der Grundlage der Kostenberechnung oder, soweit diese nicht vorliegt, auf der Grundlage der Kostenschätzung und für die Leistungsbilder des Teils 2, nach Flächengrößen oder Verrechnungseinheiten, | |
2. | nach dem Leistungsbild, | |
3. | nach der Honorarzone, | |
4. | nach der dazugehörigen Honorartafel, | |
5. | bei Leistungen im Bestand zusätzlich nach den §§ 35 und 36. |
(2) 1Wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung noch keine Planungen als Voraussetzung für eine Kostenschätzung oder Kostenberechnung vorliegen, können die Vertragsparteien abweichend von Absatz 1 schriftlich vereinbaren, dass das Honorar auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten einer Baukostenvereinbarung nach den Vorschriften dieser Verordnung berechnet wird. 2Dabei werden nachprüfbare Baukosten einvernehmlich festgelegt.
Rechtsprechung zu § 6 HOAI 2009
124 Entscheidungen zu § 6 HOAI 2009 in unserer Datenbank:
- BGH, 24.04.2014 - VII ZR 164/13
Honorarklage aus einem Ingenieurvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: ...
Zum selben Verfahren:
- LG Koblenz, 29.11.2012 - 9 O 197/11
- OLG Koblenz, 25.03.2013 - 5 U 1481/12
Baukostenvereinbarung mit öffentlichem AG unwirksam!
- OLG Koblenz, 05.06.2013 - 5 U 1481/12
Vergütungsanspruch aus dem Ingenieurvertrag bei Unwirksamkeit der ...
- KG, 12.05.2020 - 21 U 125/19 Corona
Tragwerksplaner muss keine eigene Kostenermittlung erstellen; Private Laptops der ...
- KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05
Vergütung von Architektenleistungen: Einordnung von angestellten Architekten ...
- VK Düsseldorf, 01.03.2013 - VK-35/12
Trotz "unbeschreiblichem" Architektenwerk: AG muss Vorgaben machen!
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13
Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die ...
- OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13
- OLG Celle, 08.06.2016 - 14 U 125/15
§ 57 Abs. 2 Satz 2 HOAI 1996 ist unwirksam!
- BGH, 17.04.2009 - VII ZR 164/07
Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Zeithonorars für ...
Querverweise
Auf § 6 HOAI 2009 verweisen folgende Vorschriften:
- (HOAI 2009)
- Anlagen
- Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)