Das Haustürwiderrufsgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun § 312 BGB.
Bundesrepublik Deutschland

Haustürwiderrufsgesetz
(Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften)

Gesetz vom 16.01.1986 (BGBl. I S. 122)

aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) m.W.v. 01.01.2002
§ 1 Widerrufsrecht
§ 2 Ende der Widerrufsfrist
§ 3 (aufgehoben)
§ 4 (aufgehoben)
§ 5 Umgehungsverbot, Unabdingbarkeit
§ 6 Anwendungsbereich
§ 7 Ausschließlicher Gerichtsstand
§ 8 Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 9 Inkrafttreten; Übergangsbestimmung

Literatur im Internet zum HWiG

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