Das Haustürwiderrufsgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun § 312 BGB.
§ 3

(aufgehoben)

Rechtsprechung zu § 3 HWiG

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Zinsdifferenzgeschäfte des Landwirts, 2.2.99 (NJW 1999, 1636)
    §§ 1, 3 HWiG;
    §§ 818 III, 819 I;
    § 134 iVm § 56 I Nr. 6 GewO;
    (Hinweis: der Fall betrifft die Rechtslage vor Inkrafttreten des VerbrKrG, vgl. jetzt § 5 II HWiG / § 312a BGB <Fassung ab 1.1.02>)

  • BGH, unterdrückte Widerrufsbelehrung, 16.10.95 (BGHZ 131, 82) 
    § 1 I HWiG aF, schwebende Unwirksamkeit des Vertragsanspruchs bis zum Ablauf der Widerrufsfrist, § 767 II ZPO, keine neue Tatsache;
    § 3 I HWiG aF als modifizierter Bereicherungsanspruch (vgl. nunmehr aber die Neuregelung in § 361a I BGB <Fassung bis 31.12.01> / § 355 I BGB <Fassung ab 1.1.02>)

Literatur im Internet zu § 3 HWiG

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 3 HWiG bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht