Baden-Württemberg
außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 11.05.2010 (GBl. S. 398) m.W.v. 01.12.2010
Hinterlegungsordnung
Gesetz vom 10.03.1937 (RGBl. I S. 285)außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 11.05.2010 (GBl. S. 398) m.W.v. 01.12.2010
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 4)
2. Abschnitt
3. AbschnittVerwaltung der Hinterlegungsmasse (§§ 7 - 11)
4. AbschnittHerausgabe (§§ 12 - 18)
5. Abschnitt
6. Abschnitt
§ 24-26 (aufgehoben)
7. Abschnitt
8. AbschnittÜbergangsbestimmungen (§§ 31 - 37)
9. AbschnittSchlußbestimmungen (§§ 38 - 39)
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