Hinterlegungsordnung
| 1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 4) |
Rechtsprechung zu § 1 HintO
6 Entscheidungen zu § 1 HintO in unserer Datenbank:
- BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 10/68
Sonderkonto Pfandgläubiger - Prätendentenstreit bei Hinterlegung außerhalb der ...
- BGH, 08.12.1988 - IX ZR 12/88
Begriff der Einziehung; Verzicht auf die Rücknahme einer hinterlegten Geldsumme
- OLG Naumburg, 07.03.2001 - 10 VA 1/01
Hinterlegungssachen - Entscheidungen der Amtsgerichte - Anfechtung - Verzinsung ...
- OLG Zweibrücken, 06.06.1994 - 5 W 9/94
Begriff der offenbaren Unrichtigkeit
- BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 258/92
Lohnabtretung zur Schuldenregulierung
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Querverweise
Auf § 1 HintO verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 1 HintO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Juristische Personen
- Vereine
- Allgemeine Vorschriften
- § 52 I (Sicherung für Gläubiger) (zu §§ 1 ff)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Erlöschen der Schuldverhältnisse
- Hinterlegung
- §§ 372 ff (Voraussetzungen) (zu §§ 1 ff)
- Landesjustizkostengesetz (LJKG)
- §§ 4 ff (zu §§ 1 ff)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen
- § 30 (Hinterlegungssachen)
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