Die Hinterlegungsordnung ist zum 1.12.2010 als Landes- und Bundesrecht außer Kraft getreten. Siehe nun Hinterlegungsgesetz.

Hinterlegungsordnung

   8. Abschnitt - Übergangsbestimmungen (§§ 31 - 37)   
Außer Kraft

§ 36

(gegenstandslos)

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