Handwerksordnung
Fünfter Teil - Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 117 - 126) |
Erster Abschnitt - Bußgeldvorschriften (§§ 117 - 118a) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. | eine Anzeige nach § 16 Abs. 2 oder § 18 Abs. 1 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, | |
2. | entgegen § 17 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 2, § 111 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 2 oder § 113 Abs. 2 Satz 11, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 3, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, Unterlagen nicht vorlegt oder das Betreten von Grundstücken oder Geschäftsräumen oder die Vornahme von Prüfungen oder Besichtigungen nicht duldet, | |
3. | Lehrlinge (Auszubildende) einstellt oder ausbildet, obwohl er nach § 22a Nr. 1 persönlich oder nach § 22b Abs. 1 fachlich nicht geeignet ist, | |
4. | entgegen § 22 Abs. 2 einen Lehrling (Auszubildenden) einstellt, | |
5. | Lehrlinge (Auszubildende) einstellt oder ausbildet, obwohl ihm das Einstellen oder Ausbilden nach § 24 untersagt worden ist, | |
6. | entgegen § 30 die Eintragung in die Lehrlingsrolle nicht oder nicht rechtzeitig beantragt oder eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift nicht beifügt, | |
7. | einer Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. |
(2) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1, 2, 6 und 7 können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 können mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 07.09.2007
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.10.2007 | Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft | 07.09.2007 |
Rechtsprechung zu § 118 HwO
20 Entscheidungen zu § 118 HwO in unserer Datenbank:
- VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07
Auskunftspflicht eines in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden ...
- BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 153/04
Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 2 GG durch unzureichend begründeten ...
- OLG Stuttgart, 09.08.2012 - 4 Ss 198/12
Mittelbare Falschbeurkundung: Beweiswirkung der Eintragung eines Betriebsleiters ...
- VG Arnsberg, 20.04.2005 - 1 K 2265/03
Erfordernis eines "großen Befähigungsnachweises" (Meisterbrief) und einer ...
- OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 8 LA 63/05
Streit über die Eintragungsverpflichtung eines elektrotechnischen Handwerks in ...
- BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in ...
- LAG Thüringen, 09.03.2001 - 5 Sa 10/01
Voraussetzungen der Eintragung einer GmbH in die Handwerksrolle Konzessionsträger ...
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
Kein Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern bei ...
Zum selben Verfahren:
- VG Würzburg, 16.03.2005 - W 6 K 04.374
Gewerberecht: Betretungsrecht der Handwerkskammer zu Prüfung der ...
- VG Würzburg, 16.03.2005 - W 6 K 04.374
- BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
Querverweise
Auf § 118 HwO verweisen folgende Vorschriften:
- Handwerksordnung (HwO)
- Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- Bußgeldvorschriften
- § 118a