Handwerksordnung
Zweiter Teil - Berufsbildung im Handwerk (§§ 21 - 44b) |
Vierter Abschnitt - Prüfungswesen (§§ 31 - 40a) |
(1) 1In den anerkannten Ausbildungsberufen (Gewerbe der Anlage A oder der Anlage B) sind Gesellenprüfungen durchzuführen. 2Die Prüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. 3Sofern die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Gesellenprüfung nicht eigenständig wiederholbar.
(2) 1Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen. 2Dem Ausbildenden werden auf dessen Verlangen die Ergebnisse der Gesellenprüfung des Lehrlings (Auszubildenden) übermittelt. 3Sofern die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistung im ersten Teil der Gesellenprüfung dem Prüfling schriftlich mitzuteilen.
(3) 1Dem Zeugnis ist auf Antrag des Lehrlings (Auszubildenden) eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. 2Auf Antrag des Lehrlings (Auszubildenden) ist das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis auszuweisen. 3Der Lehrling (Auszubildende) hat den Nachweis der berufsschulischen Leistungsfeststellungen dem Antrag beizufügen.
(4) Die Prüfung ist für den Lehrling (Auszubildenden) gebührenfrei.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2020 | Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung | 12.12.2019 |
Rechtsprechung zu § 31 HwO
32 Entscheidungen zu § 31 HwO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14
Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr
- VG Schleswig, 18.12.2014 - 12 A 214/13
Bemessung der Versorgungsbezüge bei vorzeitigem Ruhestand
- VG Hannover, 31.05.2013 - 2 A 2922/12
Allgemeine Schulbildung; Ausbildung; Fernmeldehandwerker; Lehre; mittlerer ...
- BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines ...
- VG Freiburg, 19.11.2008 - 7 K 238/05
Übermittlung personenbezogener Daten aus der Lehrlingsrolle
- OVG Bremen, 16.03.1993 - 1 BA 31/92
Prüfungswesen: Zuständigkeit für Gesellenprüfung, Anspruch auf ...
- LAG Hamm, 18.09.1996 - 9 Sa 2341/95
Ausbildungsverhältnis: Verlängerungsanspruch bei Nichtbestehen der Prüfung
- VG Arnsberg, 30.04.2012 - 8 K 792/11
Anerkennung einer im Ausland absolvierten Berufsausbildung eines Spätaussiedlers ...
- BAG, 14.12.1983 - 5 AZR 333/81
Erstattung von Auslagen, die anlässlich der Gesellenprüfung entstanden sind
- VG München, 09.10.2009 - M 21 K 08.5891
Keine Anerkennung von Ausbildungszeiten in einer Meisterschule als ...