Bundesrepublik Deutschland
Informationsfreiheitsgesetz
Gesetz vom 05.09.2005 (BGBl. I S. 2722), in Kraft getreten am 01.01.2006
Informationsfreiheitsgesetz
(Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes)
Gesetz vom 05.09.2005 (BGBl. I S. 2722), in Kraft getreten am 01.01.2006
§ 1 Grundsatz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
§ 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
§ 5 Schutz personenbezogener Daten
§ 6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
§ 7 Antrag und Verfahren
§ 8 Verfahren bei Beteiligung Dritter
§ 9 Ablehnung des Antrags; Rechtsweg
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Veröffentlichungspflichten
§ 12 Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit
§ 13 Änderung anderer Vorschriften
§ 14 Bericht und Evaluierung
§ 15 Inkrafttreten
Literatur im Internet zum IFG
- Ein neues Bürgerrecht: Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) von Christopher Scheel (Aufsatz)
- Informationsfreiheitsgesetz des Bundes - Text und Erläuterung -
von Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Broschüre, 128 Seiten, Dezember 2007
über www.bfdi.bund.de - Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007
von Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Erscheinungsdatum: 08.04.2008
über www.bfdi.bund.de - Abschied vom Amtsgeheimnis
von Philipp Wendt
AnwBl 2005, 702
über www.anwaltverein.de - Informationsfreiheitsgesetz
von RA, Diplom-Verwaltungswirt Martin Stabno
Online-Kommentar, 1. Aufl. 2006 - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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