Bundesrepublik Deutschland

Informationsfreiheitsgesetz
(Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes)

Gesetz vom 05.09.2005 (BGBl. I S. 2722), in Kraft getreten am 01.01.2006

§ 1 Grundsatz

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen

§ 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses

§ 5 Schutz personenbezogener Daten

§ 6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

§ 7 Antrag und Verfahren

§ 8 Verfahren bei Beteiligung Dritter

§ 9 Ablehnung des Antrags; Rechtsweg

§ 10 Gebühren und Auslagen

§ 11 Veröffentlichungspflichten

§ 12 Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit

§ 13 Änderung anderer Vorschriften

§ 14 Bericht und Evaluierung

§ 15 Inkrafttreten

Literatur im Internet zum IFG

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zum IFG bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht