Bundesrepublik Deutschland

Informationsfreiheitsgesetz
(Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes)

Gesetz vom 05.09.2005 (BGBl. I S. 2722), in Kraft getreten am 01.01.2006
§ 1 Grundsatz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
§ 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
§ 5 Schutz personenbezogener Daten
§ 6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
§ 7 Antrag und Verfahren
§ 8 Verfahren bei Beteiligung Dritter
§ 9 Ablehnung des Antrags; Rechtsweg
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Veröffentlichungspflichten
§ 12 Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit
§ 13 Änderung anderer Vorschriften
§ 14 Bericht und Evaluierung
§ 15 Inkrafttreten

Literatur im Internet zum IFG

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