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Gesetzesstand: 1. Dezember 2008
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Übersicht IFG
§ 1
Grundsatz
§ 2
Begriffs-
bestimmungen
§ 3
Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
§ 4
Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
§ 5
Schutz personenbezogener Daten
§ 6
Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnissen
§ 7
Antrag und Verfahren
§ 8
Verfahren bei Beteiligung Dritter
§ 9
Ablehnung des Antrags; Rechtsweg
§ 10
Gebühren und Auslagen
§ 11
Veröffentlichungs-
pflichten
§ 12
Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit
§ 13
Änderung anderer Vorschriften
§ 14
Bericht und Evaluierung
§ 15
Inkrafttreten
Informationsfreiheitsgesetz
§ 15
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Literatur im Internet zu § 15 IFG
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