Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Zweiter Teil - Auslieferung an das Ausland (§§ 2 - 42) |
(1) Der Auslieferungshaftbefehl ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen der vorläufigen Auslieferungshaft oder der Auslieferungshaft nicht mehr vorliegen oder die Auslieferung für unzulässig erklärt wird.
(2) 1Der Auslieferungshaftbefehl ist auch aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht dies beantragt. 2Gleichzeitig mit dem Antrag ordnet sie die Freilassung des Verfolgten an.
unterlagen § 11Spezialität § 12Bewilligung der Auslieferung § 13Sachliche Zuständigkeit § 14Örtliche Zuständigkeit § 15Auslieferungshaft § 16Vorläufige Auslieferungshaft § 17Auslieferungs-
haftbefehl § 18Fahndungsmaßnahmen § 19Vorläufige Festnahme § 20Bekanntgabe § 21Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungs-
haftbefehls § 22Verfahren nach vorläufiger Festnahme § 23Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten § 24Aufhebung des Auslieferungs-
haftbefehls § 25Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungs-
haftbefehls § 26Haftprüfung § 27Vollzug der Haft § 28Vernehmung des Verfolgten § 29Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung § 30Vorbereitung der Entscheidung § 31Durchführung der mündlichen Verhandlung § 32Entscheidung über die Zulässigkeit § 33Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit § 34Haft zur Durchführung der Auslieferung § 35Erweiterung der Auslieferungs-
bewilligung § 36Weiterlieferung § 37Vorübergehende Auslieferung § 38Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungs-
verfahren § 39Beschlagnahme und Durchsuchung § 40Rechtsbeistand § 41Vereinfachte Auslieferung § 42Anrufung des Bundesgerichtshofes
Rechtsprechung zu § 24 IRG
78 Entscheidungen zu § 24 IRG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 18.06.2020 - Ausl 301 AR 111/17
Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls nach Auslieferung des Verfolgten in den ...
- OLG Karlsruhe, 09.09.2020 - Ausl 301 AR 135/18
Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls bei nicht fristgemäßer Überstellung an ...
- OLG Karlsruhe, 02.06.2020 - Ausl 301 AR 20/20
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Zulässigkeit der Auslieferung an die ...
- OLG Jena, 14.07.2016 - AuslA R 36/16
Auslieferung, Zulässigkeit, Rumänien, Haftbedingungen
- OLG Düsseldorf, 05.05.1994 - 4 Ausl (A) 325/93
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung
- BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
- OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ausl 506/98
Aufrechterhaltung des außer Vollzug gesetzten Auslieferungshaftbefehls
- OLG Hamm, 12.05.2005 - 4 AuslA 23/04
Auslieferungshaft; Auslieferungshaftbefehl; Aufhebung; Verhältnismäßigkeit, ...
- OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 Ausl 89/99
Prüfungsmaßstab für die Aufrechterhaltung eines Auslieferungshaftbefehls; ...
- OLG Rostock, 16.02.2018 - 20 OLGAusl 37/17
Auslieferungsverfahren: Auslieferungshindernis bei politischen Straftaten
Querverweise
Auf § 24 IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Auslieferung an das Ausland
- § 34 (Haft zur Durchführung der Auslieferung)
- Durchlieferung
- § 45 (Durchlieferungsverfahren)
- Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
- § 58 (Sicherung der Vollstreckung)
- Ausgehende Ersuchen
- § 68 (Rücklieferung)