Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Zweiter Teil - Auslieferung an das Ausland (§§ 2 - 42) |
(1) Für den Vollzug der vorläufigen Auslieferungshaft, der Auslieferungshaft und der Haft auf Grund einer Anordnung des Richters beim Amtsgericht gelten die Vorschriften über den Vollzug der Untersuchungshaft sowie § 119 der Strafprozessordnung entsprechend.
(2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht bestimmt die Anstalt, in welcher der Verfolgte zu verwahren ist.
(3) Die richterlichen Verfügungen trifft der Vorsitzende des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2010 | Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts | 29.07.2009 |
unterlagen § 11Spezialität § 12Bewilligung der Auslieferung § 13Sachliche Zuständigkeit § 14Örtliche Zuständigkeit § 15Auslieferungshaft § 16Vorläufige Auslieferungshaft § 17Auslieferungs-
haftbefehl § 18Fahndungsmaßnahmen § 19Vorläufige Festnahme § 20Bekanntgabe § 21Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungs-
haftbefehls § 22Verfahren nach vorläufiger Festnahme § 23Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten § 24Aufhebung des Auslieferungs-
haftbefehls § 25Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungs-
haftbefehls § 26Haftprüfung § 27Vollzug der Haft § 28Vernehmung des Verfolgten § 29Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung § 30Vorbereitung der Entscheidung § 31Durchführung der mündlichen Verhandlung § 32Entscheidung über die Zulässigkeit § 33Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit § 34Haft zur Durchführung der Auslieferung § 35Erweiterung der Auslieferungs-
bewilligung § 36Weiterlieferung § 37Vorübergehende Auslieferung § 38Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungs-
verfahren § 39Beschlagnahme und Durchsuchung § 40Rechtsbeistand § 41Vereinfachte Auslieferung § 42Anrufung des Bundesgerichtshofes
Rechtsprechung zu § 27 IRG
18 Entscheidungen zu § 27 IRG in unserer Datenbank:
- VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
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Anwendbarkeit des § 119 StPO bei Prüfung der Zulässigkeit für Beschränkungen in ...
- OLG Köln, 18.07.2003 - 2 Ausl 65/03
Auslieferungshaft; Diziplinarmaßnahme
- OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12
Versagung einer Verlegung eines Gefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt ...
- OLG Hamm, 02.12.2009 - 4 AuslA 22/08
- OLG Brandenburg, 09.06.2021 - 1 AR 14/20
Zurückweisung eines Antrags auf Aufhebung von Beschränkungen Überwachung von ...
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Ablehnung der Besuchserlaubnis für einen ausländischen Journalisten bei einem ...
- OLG Brandenburg, 14.12.2022 - 1 AR 39/22
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- OLG Zweibrücken, 21.06.2018 - 1 AR 14/18
Auslieferung zum Zweck der Strafvollstreckung aus einem niederländischen ...
Querverweise
Auf § 27 IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Auslieferung an das Ausland
- § 34 (Haft zur Durchführung der Auslieferung)
- Durchlieferung
- § 45 (Durchlieferungsverfahren)
- Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
- § 58 (Sicherung der Vollstreckung)
- Sonstige Rechtshilfe
- Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation (JVollzGB I)
- Anwendungsbereich und Aufgaben
- § 1 (Anwendungsbereich)