Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Fünfter Teil - Sonstige Rechtshilfe (§§ 59 - 67a) |
(1) Auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines ausländischen Staates können Gegenstände herausgegeben werden,
(2) Die Herausgabe ist nur zulässig, wenn
(3) Die Herausgabe nach Absatz 1 Nr. 2 bis 4 ist nur zulässig, solange hinsichtlich der Gegenstände noch kein rechtskräftiges und vollstreckbares ausländisches Erkenntnis vorliegt.
(4) 1Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht bereitet die Entscheidung über die Herausgabe vor und führt die bewilligte Herausgabe durch. 2Örtlich zuständig ist die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, in dessen Bezirk sich die Gegenstände befinden. 3§ 61 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 | |
30.06.2008 | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union | 06.06.2008 |
Rechtsprechung zu § 66 IRG
61 Entscheidungen zu § 66 IRG in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 13.07.2017 - 6 AuslS 45/17
Herausgabe einer Doping-Probe im Wege der Rechtshilfe
- OLG Stuttgart, 03.02.2015 - 1 Ausl 466/14
Rechtshilfe in Strafsachen: Herausgabe eines in Deutschland beschlagnahmten ...
- OLG Stuttgart, 09.11.2015 - 1 ARs 54/15
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Zulässigkeit eines Antrags auf ...
- KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19
Vorlage an den BGH zur europäischen Ermittlungsanordnung: Antragsberechtigung des ...
- OLG Zweibrücken, 02.12.2022 - 1 AR 39/22
Herausgabe eines in Deutschland beschlagnahmten Pkws im Wege der europäischen ...
- OLG Stuttgart, 24.09.2015 - 1 Ausl 289/15
Internationale Rechtshilfe zur Herausgabe eines in Deutschland beschlagnahmten ...
- OLG Nürnberg, 04.09.2012 - 1 OLG Ausl 166/11
Internationale Rechtshilfe: Antragsbefugnis für einen Antrag auf richterliche ...
- OLG Stuttgart, 27.05.2015 - 1 Ausl 170/15
Voraussetzungen der internationalen Rechtshilfe zur Herausgabe eines in ...
- OLG Stuttgart, 03.02.2015 - 1 Ausl 465/14
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Herausgabe eines in Deutschland ...
- VG Berlin, 09.12.2010 - 1 A 199.08
Herausgabe eines Kegelhelms aus Bronze mit Pferdeaufsatz und Glasaugen
Querverweise
Auf § 66 IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
- § 58 (Sicherung der Vollstreckung)
- Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Europäische Ermittlungsanordnung
- § 91b (Voraussetzungen der Zulässigkeit)