Insolvenzordnung
| 3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
| 2. Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128) |
(1) Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen.
(2) Lehnt der Verwalter die Erfüllung ab, so kann der andere Teil eine Forderung wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Fordert der andere Teil den Verwalter zur Ausübung seines Wahlrechts auf, so hat der Verwalter unverzüglich zu erklären, ob er die Erfüllung verlangen will. Unterläßt er dies, so kann er auf der Erfüllung nicht bestehen.
Rechtsprechung zu § 103 InsO
374 Entscheidungen zu § 103 InsO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 07.02.2013 - IX ZR 218/11
Grundstückskäufer insolvent: Geleistete Anzahlung ist zurückzuerstatten!
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 21.10.2011 - 8 U 97/11
Auswirkung der Insolvenzeröffnung auf noch offene Erfüllungsansprüche aus ...
- OLG Frankfurt, 21.10.2011 - 8 U 97/11
- BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05
Insolvenzrecht - Rechtliches Interesse des Gläubigers an Insolvenzeröffnung
- BFH, 30.04.2009 - V R 1/06
Verwirklichung des Besteuerungstatbestands nach Insolvenzeröffnung, wenn der ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 30.11.2005 - 5 K 3280/04
Umsatzsteuerforderungen; Masseverbindlichkeit; Insolvenzverfahren; ...
- FG Düsseldorf, 30.11.2005 - 5 K 3280/04
- BGH, 08.11.2007 - IX ZR 53/04
Insolvenzrecht - Aufforderung an vorläufigen Insolvenzverwalter
- BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07
Insolvenzrecht - Rücktritt des Käufers nach Zahlung des Kaufpreises
- OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 16 U 160/09
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ...
- BGH, 30.06.2011 - III ZB 59/10
Schiedswesen - Ist der Insolvenzverwalter an eine Schiedsklausel gebunden?
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Literatur im Internet zu § 103 InsO
- Das Schicksal urheberrechtlicher Lizenzen in der Insolvenz des
Lizenzgebers – Auswirkungen des § 103 InsO von Prof. Dr. Stefan Smid; Solveig Lieder
DZWIR 2005, 7
- Insolvenz des Lizenzgebers und Wahlrecht des Insolvenzverwalters – Lösungsansätze aus der Praxis von Dr. Ralph Oliver Graef (Aufsatz)
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Querverweise
- InsO
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Allgemeine Wirkungen
- § 90 II Nr. 1 (Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten) (zu § 103 I)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Gegenseitiger Vertrag
- §§ 320 ff (Einrede des nicht erfüllten Vertrags) (zu §§ 103 ff)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B)
- § 8 Nr. 1 Abs. 1 (Kündigung durch den Auftraggeber)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Allgemeiner Teil
- Vorschriften für alle Versicherungszweige
- Allgemeine Vorschriften
- § 16 (Insolvenz des Versicherers) (zu §§ 103 ff)