Insolvenzordnung
| 3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
| 2. Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128) |
(1) Hatte der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht. Ist die Eröffnung nach dem fünfzehnten Tag des Monats erfolgt, so ist die Verfügung auch für den folgenden Kalendermonat wirksam.
(2) Eine Verfügung im Sinne des Absatzes 1 ist insbesondere die Einziehung der Miete oder Pacht. Einer rechtsgeschäftlichen Verfügung steht eine Verfügung gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgt.
(3) Der Mieter oder der Pächter kann gegen die Miet- oder Pachtforderung für den in Absatz 1 bezeichneten Zeitraum eine Forderung aufrechnen, die ihm gegen den Schuldner zusteht. Die §§ 95 und 96 Nr. 2 bis 4 bleiben unberührt.
Rechtsprechung zu § 110 InsO
38 Entscheidungen zu § 110 InsO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- KG, 15.01.2008 - 7 U 110/07
Insolvenzrecht - Konkurrenz von Vorausabtretung der Miete u. Insolvenzanfechtung
- BGH, 21.12.2006 - IX ZR 7/06
Insolvenzrecht - Aufrechnung mit Nebenkostenguthaben
- OLG Hamburg, 30.12.2009 - 4 U 59/08
Grundstücksmiete: Mietzinsansprüche des Insolvenzverwalters nach Übertragung des ...
- LG Zwickau, 09.05.2005 - 1 O 1360/04
- LG Cottbus, 22.06.2005 - 1 O 66/04
- BGH, 28.04.2008 - II ZR 207/06
Gesellschaftsrecht - Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 3 U 220/05
Insolvenzrecht - Einrede der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung
- OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 3 U 220/05
- OLG Schleswig, 25.10.2000 - 4 U 40/00
Insolvenzverfahren - Schuldner als Vermieter - voraus geleisteter Mietzins - ...
- BGH, 09.11.2006 - IX ZR 133/05
Insolvenzrecht - Absonderungsrecht des Grundschuldgläubigers: Auch Mietzins
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 14.06.2005 - 27 U 85/04
Mietrecht - Insolvenzanfechtung der Vorausabtretung der Miete
- OLG Hamm, 14.06.2005 - 27 U 85/04
- BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03
Insolvenzrecht - Vermieterpfandrecht in der Insolvenz des Mieters
- BGH, 13.07.2006 - IX ZB 301/04
Insolvenzrecht - Pfändung mithaftender Mieten
- BGH, 09.06.2005 - IX ZR 160/04
Immobilien - Grundschuld: Mietzinsanspruch bleibt immer im Haftungsverband
- OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 13 U 17/04
Insolvenzverfahren: Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Miet- und Nebenkosten; ...
- BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03
Insolvenzrecht - Unwirksamkeit von Verfügungen nach Insolvenzeröffnung
- BFH, 12.04.2005 - VII R 7/03
Entstehung des Pfändungspfandrechts bei Pfändung künftiger Forderungen - 88 InsO">...
- BGH, 07.07.2008 - II ZR 37/07
Gesellschaftsrecht - Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters
- OLG Brandenburg, 21.11.2007 - 7 U 67/07
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Sicherungsabtretung künftiger ...
- FG Nürnberg, 01.12.2005 - IV 403/03
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen den Anspruch auf Eigenheimzulage im ...
Literatur im Internet zu § 110 InsO
Querverweise
- InsO
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
- § 119 (Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen)
- Eigenverwaltung
- § 279 (Gegenseitige Verträge)
- InsO
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Allgemeine Wirkungen
- § 88 (Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung) (zu § 110 II 2)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Erlöschen der Schuldverhältnisse
- Erfüllung
- § 362 (Erlöschen durch Leistung)
- Übertragung einer Forderung
- § 398 (Abtretung)
- Sachenrecht
- Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
- Pfandrecht an Rechten
- § 1273 (Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten)
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