Insolvenzordnung
| 3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
| 2. Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128) |
Veräußert der Insolvenzverwalter einen unbeweglichen Gegenstand oder Räume, die der Schuldner vermietet oder verpachtet hatte, und tritt der Erwerber anstelle des Schuldners in das Miet- oder Pachtverhältnis ein, so kann der Erwerber das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung kann nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist.
Rechtsprechung zu § 111 InsO
15 Entscheidungen zu § 111 InsO in unserer Datenbank:
- KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10
Mietrecht - Erlischt das Vormietrecht bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts?
- OLG Brandenburg, 13.06.2007 - 3 U 181/06
Gewerberaummietrecht - Umsatzmiete: Welche Unterlagen muss der Mieter vorlegen?
- OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10
Grundbuchrecht - Grunddienstbarkeiten im Insolvenzverfahren
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung einer Dienstbarkeit
- OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 185/06
Mietrecht - Insolvenz des Vermieters: Besteht Mietverhältnis fort?
- BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02
Insolvenzrecht - Folgen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- BGH, 29.04.2004 - IX ZR 141/03
Mietrecht - Mietzinsforderungen in der Insolvenz
- LAG Hessen, 31.05.2011 - 4 TaBV 153/10
- BGH, 24.06.2009 - XII ZR 145/07
Mietrecht - Zeitlicher Anwendungsbereich des § 566a BGB
- FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Steuerliche Anerkennung der Vermieterstellung bei späterer Rückabwicklung des ...
- BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 275/01
Sozialplan vor Insolvenzeröffnung
- BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99
Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz
Literatur im Internet zu § 111 InsO
Querverweise
- InsO
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
- § 119 (Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen)
- Eigenverwaltung
- § 279 (Gegenseitige Verträge)
- Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV)
- § 6 (Miet- und Pachtverträge)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Wechsel der Vertragsparteien
- § 566 (Kauf bricht nicht Miete)
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
- § 573d (Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist)
- Mietverhältnisse über andere Sachen
- § 580a IV (Kündigungsfristen)
- Pachtvertrag
- § 584 II (Kündigungsfrist)
- Landpachtvertrag
- § 594a II (Kündigungsfristen)
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