Insolvenzordnung

   3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147)   
   2. Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128)   
§ 119
Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Vereinbarungen, durch die im voraus die Anwendung der §§ 103 bis 118 ausgeschlossen oder beschränkt wird, sind unwirksam.

Rechtsprechung zu § 119 InsO

59 Entscheidungen zu § 119 InsO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Querverweise

Auf § 119 InsO verweisen folgende Vorschriften:
    InsO
      Eigenverwaltung
        § 279 (Gegenseitige Verträge)

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