Insolvenzordnung
| 3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
| 2. Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128) |
(1) Die Anwendung der §§ 125 bis 127 wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Betriebsänderung, die dem Interessenausgleich oder dem Feststellungsantrag zugrundeliegt, erst nach einer Betriebsveräußerung durchgeführt werden soll. An dem Verfahren nach § 126 ist der Erwerber des Betriebs beteiligt.
(2) Im Falle eines Betriebsübergangs erstreckt sich die Vermutung nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder die gerichtliche Feststellung nach § 126 Abs. 1 Satz 1 auch darauf, daß die Kündigung der Arbeitsverhältnisse nicht wegen des Betriebsübergangs erfolgt.
Hinweis der Redaktion:Gem. Art. 6 des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25.9.1996 (BGBl. I S. 1476) ist die Vorschrift bereits vor dem allgemeinen Inkrafttreten der Insolvenzordnung (1.1.1999) mit Wirkung vom 1.10.1996 anwendbar geworden. Art. 6 des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes lautet:
Die §§ 113 und 120 bis 122 sowie 125 bis 128 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1013) geändert worden ist, sind im Geltungsbereich der Konkursordnung bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung mit der Maßgabe anzuwenden, daß jeweils das Wort "Insolvenzverwalter" durch das Wort "Konkursverwalter", das Wort "Insolvenzgläubiger" durch das Wort "Konkursgläubiger", das Wort "Insolvenzmasse" durch das Wort "Konkursmasse" und das Wort "Insolvenzverfahren" durch das Wort "Konkursverfahren" ersetzt wird.
Rechtsprechung zu § 128 InsO
61 Entscheidungen zu § 128 InsO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03
"Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang
- BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02
Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber, ...
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
- LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03
Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit ...
- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00
- LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
Arbeitsrecht
- LAG Niedersachsen, 30.11.2000 - 8 Sa 1012/00
- LAG Köln, 28.01.2010 - 7 Sa 801/09
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei laufenden ...
- LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 (12) Sa 1057/02
Anwendung des § 125 InsO bei Stilllegung des Betriebs
- LAG Köln, 15.04.2010 - 13 Sa 983/09
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter bei fehlender ...
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02
Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung, ...
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1511/05
Wirkungen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im ...
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
- BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02
Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept
- LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
Interessenausgleich mit Namensliste, Anhörung des Betriebsrats, Kündigung wegen ...
- LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung aufgrund eines ...
- LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03
Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original
- BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang
Literatur im Internet zu § 128 InsO
Querverweise
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag
- § 613a (Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen