Insolvenzordnung
| 3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
| 3. Abschnitt - Insolvenzanfechtung (§§ 129 - 147) |
(1) Anfechtbar ist ein Rechtsgeschäft des Schuldners, das die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt,
| 1. | wenn es in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, wenn zur Zeit des Rechtsgeschäfts der Schuldner zahlungsunfähig war und wenn der andere Teil zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte oder | |
| 2. | wenn es nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und wenn der andere Teil zur Zeit des Rechtsgeschäfts die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte. |
(2) Einem Rechtsgeschäft, das die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt, steht eine andere Rechtshandlung des Schuldners gleich, durch die der Schuldner ein Recht verliert oder nicht mehr geltend machen kann oder durch die ein vermögensrechtlicher Anspruch gegen ihn erhalten oder durchsetzbar wird.
(3) § 130 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 132 InsO
112 Entscheidungen zu § 132 InsO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
Insolvenzanfechtung: Eigenmächtig vorgenommene Buchung einer Bank ohne ...
- BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02
Zur Insolvenzanfechtung
- BGH, 10.02.2011 - IX ZR 177/08
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Zum selben Verfahren:
- BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98
Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung
- LG Berlin, 23.02.2005 - 2 O 300/04
ARGE - Unzulässigkeit der Aufrechnung gegenüber insolventem ARGE-Partner
- BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02
Insolvenzrecht - "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger
- OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 7 U 184/11
Pfändungsschutz durch Umwandlung einer Lebensversicherung vor der ...
- LG Freiburg, 06.06.2003 - 2 O 66/02
- BGH, 13.03.2003 - IX ZR 56/02
Anfechtbarkeit von Leistungen des vorläufigen Insolvenzverwalters
- BGH, 09.12.2004 - IX ZR 108/04
Insolvenzrecht - Vorläufiger Verwalter: Rechtshandlungen anfechtbar?
- OLG Hamm, 01.07.2004 - 27 U 55/04
Kein Ausschluss einer Insolvenzanfechtung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO bei ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.12.2005 - IX ZR 156/04
Insolvenzrecht - Erfüllung einer Altverbindlichkeit
- BGH, 15.12.2005 - IX ZR 156/04
- OLG Hamburg, 19.10.2007 - 1 U 136/06
Zugehörigkeit eines Oder-Kontos zur Insolvenzmasse
- LG Dortmund, 15.06.2007 - 3 O 15/07
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.06.2008 - IX ZR 17/07
Insolvenzrecht - Einstellung eines Strafverfahrens gegen Geldauflage
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02
Insolvenzrecht - Voraussetzung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes
- OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02
Insolvenzrecht - Wann ist Aufrechnungslage entstanden?
- OLG Karlsruhe, 24.06.2008 - 8 U 186/07
Ratenzahlungen an den Gerichtsvollzieher - Insolvenzverwalter kann Geld bei ...
Literatur im Internet zu § 132 InsO
- § 132 InsO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Insolvenzanfechtung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- InsO
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Allgemeine Wirkungen
- § 81 (Verfügungen des Schuldners)
- Eigenverwaltung
- § 280 (Haftung. Insolvenzanfechtung)
- Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren
- Vereinfachtes Insolvenzverfahren
- § 313 (Treuhänder)
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen
- 2a. Refinanzierungsregister
- § 22j (Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister)
- Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
- Maßnahmen in besonderen Fällen
- § 46c (Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen)
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