Insolvenzordnung
| 2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
| 1. Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren (§§ 11 - 34) |
Rechtsprechung zu § 16 InsO
Rechtsprechungsübersichten:
- 15 Entscheidungen zu § 16 InsO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 16 InsO
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 16 InsO:
- Verordnung über Insolvenzverfahren (InsVfVO)
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 4 II (Anwendbares Recht) (zu §§ 16 ff)
- Sekundärinsolvenzverfahren
- Art. 27 (Verfahrenseröffnung)
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