Insolvenzordnung
| 2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
| 1. Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren (§§ 11 - 34) |
Rechtsprechung zu § 17 InsO
444 Entscheidungen zu § 17 InsO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Insolvenzrecht - Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
- BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09
Insolvenzrecht - Nachweis der Zahlungsunfähigkeit
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Insolvenzrecht - Wann liegt Zahlungseinstellung vor?
- BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
Insolvenzrecht - Wann ist eine Forderung fällig?
- BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal ...
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10
Insolvenzecht - Wann stellt der Schuldner seine Zahlungen ein?
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10
Zur Feststellung des Benachteiligungsvorsatzes bei Anfechtung
- OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10
- BGH, 21.06.2007 - IX ZR 231/04
Insolvenzrecht - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Wechselzahlung
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 147/07
Gläubigerbenachteiligung durch Bezahlung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten ...
- OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 147/07
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 17 InsO:
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft
- § 64 I (Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Vorstand
- § 92 II (Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit)
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