Insolvenzordnung
| 2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
| 1. Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren (§§ 11 - 34) |
Rechtsprechung zu § 17 InsO
Rechtsprechungsübersichten:
- 56 Entscheidungen zu § 17 InsO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 3 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 17 InsO im Volltext bei
geordnet nach Datum - 5 Urteilsbesprechungen zu § 17 InsO bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 17 InsO
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 17 InsO:
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft
- § 64 I (Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Vorstand
- § 92 II (Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit)
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