Insolvenzordnung
| 5. Teil - Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens (§§ 174 - 216) |
| 2. Abschnitt - Verteilung (§§ 187 - 206) |
Rechtsprechung zu § 196 InsO
Rechtsprechungsübersichten:
- 3 Entscheidungen zu § 196 InsO im Volltext bei
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Literatur im Internet zu § 196 InsO
Querverweise
Auf § 196 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 52 (Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren)
- Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
- Art. 103a (zu § 196 I)
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