Insolvenzordnung
| 6. Teil - Insolvenzplan (§§ 217 - 269) |
| 3. Abschnitt - Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung (§§ 254 - 269) |
(1) Aus dem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan in Verbindung mit der Eintragung in die Tabelle können die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind, wie aus einem vollstreckbaren Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. Einer nicht bestrittenen Forderung steht eine Forderung gleich, bei der ein erhobener Widerspruch beseitigt ist. § 202 gilt entsprechend.
(2) Gleiches gilt für die Zwangsvollstreckung gegen einen Dritten, der durch eine dem Insolvenzgericht eingereichte schriftliche Erklärung für die Erfüllung des Plans neben dem Schuldner ohne Vorbehalt der Einrede der Vorausklage Verpflichtungen übernommen hat.
(3) Macht ein Gläubiger die Rechte geltend, die ihm im Falle eines erheblichen Rückstands des Schuldners mit der Erfüllung des Plans zustehen, so hat er zur Erteilung der Vollstreckungsklausel für diese Rechte und zur Durchführung der Vollstreckung die Mahnung und den Ablauf der Nachfrist glaubhaft zu machen, jedoch keinen weiteren Beweis für den Rückstand des Schuldners zu führen.
Rechtsprechung zu § 257 InsO
8 Entscheidungen zu § 257 InsO in unserer Datenbank:
- BFH, 10.11.2010 - IV B 18/09
Beteiligung des Insolvenzverwalters am Beschwerdeverfahren kraft Amtes - Ende der ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 10.11.2010 - IV B 11/09
Beteiligung des Insolvenzverwalters am Beschwerdeverfahren kraft Amtes - Ende der ...
- BFH, 10.11.2010 - IV B 11/09
- FG Hamburg, 15.08.2011 - 3 K 132/11
Insolvenzordnung: Erledigung eines Klageverfahrens nach Insolvenzverfahren
- FG Hamburg, 19.08.2011 - 3 K 149/11
Insolvenzordnung: Keine Klageerledigung durch Insolvenzaufhebung nach Widerspruch
- FG Hamburg, 19.08.2011 - 3 K 148/11
Insolvenzordnung: Keine Klageerledigung durch Insolvenzaufhebung nach Widerspruch
- BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07
Insolvenzrecht - Verlust der Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters
- OLG Celle, 20.11.2006 - 4 U 166/06
Insolvenzrecht - Grenze der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters
- FG Berlin, 11.04.2005 - 9 K 9300/03
Erledigung eines vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerichtlich anhängig ...
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Querverweise
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- Vereinfachtes Insolvenzverfahren
- § 312 (Allgemeine Verfahrensvereinfachungen)
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 251 (Vollstreckbare Verwaltungsakte)
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