Insolvenzordnung
8. Teil - Eigenverwaltung (§§ 270 - 285) |
(1) 1Auf Antrag der Gläubigerversammlung ordnet das Insolvenzgericht an, daß bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt. 2§ 81 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 82 gelten entsprechend. 3Stimmt der Sachwalter der Begründung einer Masseverbindlichkeit zu, so gilt § 61 entsprechend.
(2) 1Die Anordnung kann auch auf den Antrag eines absonderungsberechtigten Gläubigers oder eines Insolvenzgläubigers ergehen, wenn sie unaufschiebbar erforderlich ist, um Nachteile für die Gläubiger zu vermeiden. 2Der Antrag ist nur zulässig, wenn diese Voraussetzung der Anordnung glaubhaft gemacht wird.
(3) 1Die Anordnung ist öffentlich bekanntzumachen. 2§ 31 gilt entsprechend. 3Soweit das Recht zur Verfügung über ein Grundstück, ein eingetragenes Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug, ein Recht an einem solchen Gegenstand oder ein Recht an einem solchen Recht beschränkt wird, gelten die §§ 32 und 33 entsprechend.
planung § 270bAnordnung der vorläufigen Eigenverwaltung § 270cVorläufiges Eigenverwaltungs-
verfahren § 270dVorbereitung einer Sanierung; Schutzschirm § 270eAufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung § 270fAnordnung der Eigenverwaltung § 270gEigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern § 271Nachträgliche Anordnung § 272Aufhebung der Anordnung § 273Öffentliche Bekanntmachung § 274Rechtsstellung des Sachwalters § 275Mitwirkung des Sachwalters § 276Mitwirkung des Gläubigerausschusses § 276aMitwirkung der Überwachungsorgane § 277Anordnung der Zustimmungs-
bedürftigkeit § 278Mittel zur Lebensführung des Schuldners § 279Gegenseitige Verträge § 280Haftung. Insolvenzanfechtung § 281Unterrichtung der Gläubiger § 282Verwertung von Sicherungsgut § 283Befriedigung der Insolvenzgläubiger § 284Insolvenzplan § 285Masseunzulänglichkeit
Rechtsprechung zu § 277 InsO
36 Entscheidungen zu § 277 InsO in unserer Datenbank:
- FG Düsseldorf, 12.03.2021 - 14 K 3658/16
Haftung des vorläufigen Sachwalters im Schutzschirmverfahren für nicht abgeführte ...
- FG Hessen, 06.11.2013 - 6 V 2469/12
Umsatzsteuerliche Organschaft im Falle der Eigenverwaltung nach Eröffnung des ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
Organschaft in der Insolvenz
- BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
- OLG Düsseldorf, 19.07.2021 - 3 Wx 152/20
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts; Beendigung eines ...
- BGH, 10.06.2020 - AnwZ (Brfg) 1/20
Erteilung der Befugnis zur Führung der Bezeichnung eines zugelassenen ...
- BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15
Insolvenzkündigung vor Dienstantritt
- FG Hessen, 15.02.2016 - 6 K 2013/12
§§ 16- Abs.2, 270 Abs.1 Ziff.1, 272, 274 Abs.3, 275 Abs.1 u.2, ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 15.12.2016 - V R 14/16
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz
- BFH, 15.12.2016 - V R 14/16
- BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18
Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten ...
- AG München, 27.06.2012 - 1506 IN 1851/12
Insolvenzverfahren: Einzelermächtigung des Schuldners zur Begründung von ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 277 InsO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 9 (Öffentliche Bekanntmachung) (zu § 277 III)