Insolvenzordnung
| 8. Teil - Restschuldbefreiung (§§ 286 - 303) |
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
| 1. | Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte; | |
| 2. | Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners; | |
| 3. | Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. |
Rechtsprechung zu § 302 InsO
239 Entscheidungen zu § 302 InsO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 19.08.2008 - VII R 6/07
Steuerhinterziehung ist keine die Restschuldbefreiung ausschließende vorsätzlich ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 106/06
Abgabenordnung/Insolvenzordnung: Zur Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung
- FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 106/06
- BVerwG, 12.04.2013 - 9 B 37.12
Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg; Gewerbesteuer; ...
- BGH, 16.11.2010 - VI ZR 17/10
Verfahrensrecht - Gerichtskosten aus Strafverfahren keine Kosten nach § 302 ...
- BFH, 20.03.2012 - VII R 12/11
Restschuldbefreiung für Hinterziehungszinsen - Akzessorietät des Zinsanspruchs
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 13.01.2011 - 13 K 1261/10
Kein Ausschluss der Hinterziehungszinsen von der insolvenzrechtlichen ...
- FG Hessen, 13.01.2011 - 13 K 1261/10
- BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06
Schadensrecht - Vorsätzliches Führen eines Fahrzeugs trotz Alkoholgenusses
- OLG Celle, 11.03.2013 - 10 WF 67/13
Feststellung des nicht erfüllten Anspruchs auf Kindesunterhalt als Forderung aus ...
- OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 24 U 118/10
Verbindlichkeiten aus §§ 823 ff. BGB - von der Restschuldbefreiung ...
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Literatur im Internet zu § 302 InsO
- § 302 InsO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Restschuldbefreiung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- InsO
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 20 (Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung)
- Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
- Feststellung der Forderungen
- § 175 (Tabelle)
- Restschuldbefreiung
- § 286 (Grundsatz)
- InsO
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 44 (Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen) (zu § 302 II 2)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
- § 426 (Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang) (zu § 302 II 2)