Insolvenzordnung
| 2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
| 2. Abschnitt - Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger (§§ 35 - 55) |
Rechtsprechung zu § 38 InsO
Rechtsprechungsübersichten:
- 126 Entscheidungen zu § 38 InsO im Volltext bei
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Literatur im Internet zu § 38 InsO
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 38 InsO:
- InsO
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 52 (Ausfall der Absonderungsberechtigten)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
- Stille Gesellschaft
- § 236 I
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 251 (Vollstreckbare Verwaltungsakte)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens verbotener Vereine
- § 13 I 2 (Abwicklung)
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