Insolvenzordnung
| 1. Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10) |
Rechtsprechung zu § 4 InsO
1.163 Entscheidungen zu § 4 InsO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 20.12.2011 - IX ZB 294/11
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- AG Göttingen, 17.08.2005 - 74 IN 419/02
Insolvenzverfahren: Kein Akteneinsichtsrecht von Gläubigern nach Erledigung des ...
- AG Göttingen, 06.05.2002 - 74 IN 138/02
Insolvenzverfahren: Verbindung von Verfahren gegen mehrere Schuldner
- AG Göttingen, 20.11.2003 - 74 IN 377/03
Insolvenzeröffnungsverfahren: Eigenantrag über Vermögen der GmbH durch Betreuer ...
- AG Göttingen, 01.11.2006 - 74 IN 117/06
Erledigung des Insolvenzantrags: Kostenentscheidung bei Erledigung des auf Grund ...
- AG Göttingen, 20.06.2001 - 74 IK 87/01
- LG Frankenthal, 14.06.1999 - 5 T 93/99
- AG Göttingen, 14.06.2007 - 74 IN 222/07
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Zuständigkeitserschleichung bei andauernder ...
Zum selben Verfahren:
- AG Göttingen, 23.07.2007 - 74 IN 222/07
Prozesskostenhilfe bei eröffnetem Insolvenzverfahren: Beiordnung eines ...
- AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Sicherungsmaßnahmen bei ...
- AG Göttingen, 23.07.2007 - 74 IN 222/07
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Literatur im Internet zu § 4 InsO
- Prozesskostenhilfe und Verbraucherinsolvenzverfahren
von Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Das neue Verbraucherinsolvenzverfahren erhält seinen Sinn im Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren erst durch die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Schuldner in der Lage sein, die Kosten für das Verfahren aufzubringen. Einem insolventen Schuldner wird dies naturgemäß nicht leicht fallen. In dem Aufsatz wird deshalb die Frage untersucht, ob dem Schuldner Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO gewährt werden kann.
Hinweis: Das Thema hat heute nur noch rechtsgeschichtliche Bedeutung, nachdem die Insolvenzordnung inzwischen um eine Spezialregelung ergänzt wurde (§ 4a InsO).
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 4 InsO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
- §§ 1 ff (Sachliche Zuständigkeit)
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