Insolvenzordnung
| 1. Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10) |
Rechtsprechung zu § 4 InsO
Rechtsprechungsübersichten:
- 181 Entscheidungen zu § 4 InsO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 3 Urteilsbesprechungen zu § 4 InsO bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 4 InsO
- Prozesskostenhilfe und Verbraucherinsolvenzverfahren
von Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Das neue Verbraucherinsolvenzverfahren erhält seinen Sinn im Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren erst durch die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Schuldner in der Lage sein, die Kosten für das Verfahren aufzubringen. Einem insolventen Schuldner wird dies naturgemäß nicht leicht fallen. In dem Aufsatz wird deshalb die Frage untersucht, ob dem Schuldner Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO gewährt werden kann.
Hinweis: Das Thema hat heute nur noch rechtsgeschichtliche Bedeutung, nachdem die Insolvenzordnung inzwischen um eine Spezialregelung ergänzt wurde (§ 4a InsO).
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 4 InsO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
- §§ 1 ff (Sachliche Zuständigkeit)
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