Insolvenzordnung
| 2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
| 2. Abschnitt - Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger (§§ 35 - 55) |
Rechtsprechung zu § 42 InsO
Rechtsprechungsübersichten:
- 7 Entscheidungen zu § 42 InsO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 42 InsO
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 42 InsO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Bedingung und Zeitbestimmung
- § 158 II (Aufschiebende und auflösende Bedingung)
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