Insolvenzordnung
| 2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
| 2. Abschnitt - Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger (§§ 35 - 55) |
Rechtsprechung zu § 44 InsO
10 Entscheidungen zu § 44 InsO in unserer Datenbank:
- OLG Jena, 25.08.2011 - 1 WF 246/11
Der Antragstellerin steht nach Insolvenzeröffnung kein Anspruch auf ...
- OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 198/09
Insolvenzrecht - Feststellung einer Werklohnforderung
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Oder, 27.08.2009 - 13 O 155/03
Verfahrensrecht - Klageänderung nach Aufnahme des Rechtsstreits bei Insolvenz
- LG Frankfurt/Oder, 27.08.2009 - 13 O 155/03
- OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 13/06
Nachhaftung des in Kommanditistenstellung gewechselten OHG-Gesellschafters im ...
- OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
Insolvenzrecht - Bedingt begründete Rechte im Insolvenzverfahren
- BGH, 20.07.2006 - IX ZR 44/05
Insolvenzrecht - Wann wird künftiger Insolvenzgläubiger befriedigt?
- BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers
- OLG Köln, 14.01.2002 - 2 W 266/01
- BGH, 03.11.2005 - IX ZR 181/04
Insolvenzrecht - Zur Anrechnung von Mehrerlös auf die Insolvenzforderung
- BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 4.01
Demokratisches Prinzip; Geltendmachung von Ersatzansprüchen; Zeitpunkt der ...
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 44 InsO:
- InsO
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 44 (Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen)
- Insolvenzplan
- Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
- § 254 II 2 (Allgemeine Wirkungen des Plans)
- Restschuldbefreiung
- § 302 II 2 (Ausgenommene Forderungen)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
- § 426 (Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang)
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