Insolvenzordnung
| 2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
| 2. Abschnitt - Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger (§§ 35 - 55) |
Rechtsprechung zu § 44 InsO
Rechtsprechungsübersichten:
- 4 Entscheidungen zu § 44 InsO im Volltext bei
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Literatur im Internet zu § 44 InsO
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 44 InsO:
- InsO
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 44 (Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen)
- Insolvenzplan
- Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
- § 254 II 2 (Allgemeine Wirkungen des Plans)
- Restschuldbefreiung
- § 302 II 2 (Ausgenommene Forderungen)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
- § 426 (Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang)
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