Insolvenzordnung
| 2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
| 3. Abschnitt - Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger (§§ 56 - 79) |
Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Verwalter dem Massegläubiger zum Schadenersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Verwalter bei der Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, daß die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen würde.
Rechtsprechung zu § 61 InsO
Rechtsprechungsübersichten:
- 46 Entscheidungen zu § 61 InsO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 3 Urteilsbesprechungen zu § 61 InsO bei ibr-online
- BGH, unsichere Klage durch den Konkursverwalter, 26.6.01 (NJW 2001, 3187)
§ 82 KO (vgl. nun § 60 InsO), grundsätzlich keine - spezifisch konkursrechtliche - Pflicht des Konkursverwalters zur Prüfung der Erfolgsaussicht von Aktivprozessen (im Hinblick darauf, dem Beklagten keine Kosten zu verursachen) (beachte nun die Neuregelung durch § 61 InsO);
§ 826 BGB, für die Abgrenzung zwischen Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit gelten die gleichen Grundsätze wie im Strafrecht (§ 15 StGB);
§ 826 BGB, "Sittenwidrigkeit" kann auch in grober Leichtfertigkeit liegen
- BGH, Möbelproduktion, 12.10.89 (NJW-RR 1990, 94)
§§ 929, 930 BGB, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz;
§ 82 KO (§ 60 InsO), Massekredit, keine persönliche Haftung des Konkursverwalters gegenüber Dritten, Voraussetzungen einer Haftung wegen Liquidationsverschleppung (Hinweis: beachte nunmehr § 61 InsO)
Literatur im Internet zu § 61 InsO
- § 61 InsO - BGH zu Grenzen der Verwalterhaftung
von Alexander Weinbeer
AnwBl 2004, 518
über www.anwaltverein.de - Der Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 InsO
von Alexander Weinbeer
AnwBl 2005, 422
über www.anwaltverein.de - Die Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei der Begründung von Masseverbindlichkeiten (§§ 21, 61 InsO)
von Michaela Weis (Dissertation, PDF-Format)
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 61 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- InsO
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 21 (Anordnung von Sicherungsmaßnahmen)
- Eigenverwaltung
- § 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit)
- Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren
- Vereinfachtes Insolvenzverfahren
- § 313 (Treuhänder)
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