Insolvenzordnung
| 2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) |
| 3. Abschnitt - Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger (§§ 56 - 79) |
Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Verwalter dem Massegläubiger zum Schadenersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Verwalter bei der Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, daß die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen würde.
Rechtsprechung zu § 61 InsO
200 Entscheidungen zu § 61 InsO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03
Insolvenzrecht - Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters
- OLG Celle, 28.02.2013 - 16 U 143/12
Insolvenzrecht - Mietvertrag nicht gekündigt: Masseverbindlichkeit begründet?
- BGH, 09.08.2006 - IX ZB 200/05
Insolvenzrecht - Schadensersatzansprüche gegen Insolvenzverwalter
Zum selben Verfahren:
- BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 321/11
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters
- BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 600/04
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeit?
- BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 10.12.2009 - 7 Sa 333/09
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Abfindungsvergleich und späterer ...
- LAG Niedersachsen, 10.12.2009 - 7 Sa 333/09
- BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03
Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichteintreten der Annahmen eines ...
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Literatur im Internet zu § 61 InsO
- § 61 InsO - BGH zu Grenzen der Verwalterhaftung
von Alexander Weinbeer
AnwBl 2004, 518
über www.anwaltverein.de - Der Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 InsO
von Alexander Weinbeer
AnwBl 2005, 422
über www.anwaltverein.de - Die Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei der Begründung von Masseverbindlichkeiten (§§ 21, 61 InsO)
von Michaela Weis (Dissertation, PDF-Format)
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Querverweise
- InsO
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 21 (Anordnung vorläufiger Maßnahmen)
- Eigenverwaltung
- § 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit)
- Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren
- Vereinfachtes Insolvenzverfahren
- § 313 (Treuhänder)