Insolvenzordnung
| 3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Wirkungen (§§ 80 - 102) |
Rechtsprechung zu § 87 InsO
Rechtsprechungsübersichten:
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Literatur im Internet zu § 87 InsO
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 87 InsO:
- InsO
- Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
- Feststellung der Forderungen
- §§ 174 ff (Anmeldung der Forderungen)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens
- § 240 (Unterbrechung durch Insolvenzverfahren)
Rechtsberatung
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