Insolvenzverfahrenverordnung

   Kapitel 5 - Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 43 - 47)   
vorherige Vorschrift Artikel 47
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Mai 2002 in Kraft.

Rechtsprechung zu Art. 47 InsVfVO

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu Art. 47 InsVfVO

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 47 InsVfVO:
    InsVfVO
      Übergangs- und Schlussbestimmungen
        Art. 43 (Zeitlicher Geltungsbereich)

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