Insolvenzverfahrenverordnung

   Kapitel 5 - Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 43 - 47)   
Artikel 47
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Mai 2002 in Kraft.

Rechtsprechung zu Art. 47 InsVfVO

3 Entscheidungen zu Art. 47 InsVfVO in unserer Datenbank:

Zur Gesamtübersicht

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Literatur im Internet zu Art. 47 InsVfVO

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu Art. 47 InsVfVO:
    InsVfVO
      Übergangs- und Schlussbestimmungen
        Art. 43 (Zeitlicher Geltungsbereich)

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu Art. 47 InsVfVO bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht