Jugendgerichtsgesetz
| 2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
| 1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 - 32) |
| 2. Abschnitt - Erziehungsmaßregeln (§§ 9 - 12) |
(1) Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen,
| 1. | Weisungen zu befolgen, die sich auf den Aufenthaltsort beziehen, | |
| 2. | bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen, | |
| 3. | eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen, | |
| 4. | Arbeitsleistungen zu erbringen, | |
| 5. | sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen, | |
| 6. | an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, | |
| 7. | sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), | |
| 8. | den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen oder | |
| 9. | an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen. |
(2) Der Richter kann dem Jugendlichen auch mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters auferlegen, sich einer heilerzieherischen Behandlung durch einen Sachverständigen oder einer Entziehungskur zu unterziehen. Hat der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so soll dies nur mit seinem Einverständnis geschehen.
Rechtsprechung zu § 10 JGG
39 Entscheidungen zu § 10 JGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
- AG Eilenburg, 23.01.2006 - 11 Ls 254 Js 66216/05
Verfassungsrecht: Einschreiten des Jugendamtes und Richtervorbehalt bei ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Durchführung und Finanzierung ...
- BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06
- KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05
Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von ...
- BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Anwesenheit im JGG-Verfahren
- LG Detmold, 01.09.1998 - 4 Qs 109/98
Strafaussetzung zur Bewährung: Weisung, sich einem Drogenscreening zu unterziehen
- LG Marburg, 04.01.2006 - 3 Qs 34/05
Jugendstrafverfahren: Anordnung der Erziehungsmaßregel der Fortsetzung einer ...
- BayObLG, 24.02.1987 - RReg. 1 St 314/86
- LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09
Rechtmäßigkeit nachträglich erteilter Weisungen in einem ...
- BVerfG, 13.10.1982 - 1 BvR 955/82
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewährungsweisung zur Aufnahme einer ...
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Querverweise
- JGG
- Jugendliche
- Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Erziehungsmaßregeln
- § 11 (Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung)
- Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- § 23 (Weisungen und Auflagen)
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendgerichtsverfassung
- § 38 (Jugendgerichtshilfe)
- Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 104 (Verfahren gegen Jugendliche)
- Heranwachsende
- Anwendung des sachlichen Strafrechts
- § 105 (Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende)
- Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- § 112a (Anwendung des Jugendstrafrechts)
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
- Schlussvorschriften
- § 25 (Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes)
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