Jugendgerichtsgesetz
| 3. Teil - Heranwachsende (§§ 105 - 112) |
| 2. Abschnitt - Gerichtsverfassung und Verfahren (§§ 107 - 109) |
(1) Die Vorschriften über die Zuständigkeit der Jugendgerichte (§§ 39 bis 42) gelten auch bei Verfehlungen Heranwachsender.
(2) Der Jugendrichter ist für Verfehlungen Heranwachsender auch zuständig, wenn die Anwendung des allgemeinen Strafrechts zu erwarten ist und nach § 25 des Gerichtsverfassungsgesetzes der Strafrichter zu entscheiden hätte.
(3) Ist wegen der rechtswidrigen Tat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht anzuwenden, so gilt § 24 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Ist im Einzelfall eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe oder die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus, allein oder neben einer Strafe, oder in der Sicherungsverwahrung (§ 106 Absatz 3, 4, 7) zu erwarten, so ist die Jugendkammer zuständig. Der Beschluss einer verminderten Besetzung in der Hauptverhandlung (§ 33b) ist nicht zulässig, wenn die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, deren Vorbehalt oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist.
Rechtsprechung zu § 108 JGG
141 Entscheidungen zu § 108 JGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 16.06.2009 - 4 StR 647/08
Strafzumessung bei der Vergewaltigung (Strafmilderung wegen der vorherigen ...
- BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 84/02
Abgabe wegen Aufenthaltswechsels im Jugendstrafverfahren; zuständiges Gericht bei ...
- BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07
Prüfung der tatrichterlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht (Sachrüge; ...
- BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 122/03
Aufhebung eines Abgabebeschlusses; Zuständigkeitsbestimmung.
- BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 176/06
Zuständigkeitsbestimmung; erhebliche Erschwernisse für das Verfahren.
- OLG Celle, 06.12.2007 - 2 Ws 383/07
Jugendstrafverfahren: Örtlich zuständiges Gericht; Voraussetzungen einer ...
- BGH, 23.04.2003 - 2 AR 87/03
- BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 1173/85
Verfassungsmäßigkeit der Unterbringungsanordnung von Jugendlichen oder ...
- LG Kaiserslautern, 24.05.2006 - 8 Qs 12/06
Das der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 42, 108 JGG zustehende ...
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