Jugendgerichtsgesetz
| 2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
| 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren (§§ 33 - 81a) |
| 3. Abschnitt - Jugendstrafverfahren (§§ 43 - 81a) |
| 6. Unterabschnitt - Ergänzende Entscheidungen (§§ 65 - 66) |
(1) Nachträgliche Entscheidungen, die sich auf Weisungen (§ 11 Abs. 2, 3) oder Auflagen (§ 15 Abs. 3) beziehen, trifft der Richter des ersten Rechtszuges nach Anhören des Staatsanwalts und des Jugendlichen durch Beschluß. Soweit erforderlich, sind der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, der nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 bestellte Betreuungshelfer und der nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 tätige Leiter eines sozialen Trainingskurses zu hören. Wenn die Verhängung von Jugendarrest in Betracht kommt, ist dem Jugendlichen Gelegenheit zur mündlichen Äußerung vor dem Richter zu geben. Der Richter kann das Verfahren an den Jugendrichter abgeben, in dessen Bezirk sich der Jugendliche aufhält, wenn dieser seinen Aufenthalt gewechselt hat. § 42 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Hat der Richter die Änderung von Weisungen abgelehnt, so ist der Beschluß nicht anfechtbar. Hat er Jugendarrest verhängt, so ist gegen den Beschluß sofortige Beschwerde zulässig. Diese hat aufschiebende Wirkung.
Rechtsprechung zu § 65 JGG
21 Entscheidungen zu § 65 JGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 04.10.2000 - 2 ARs 273/00
Zuständigkeitsbestimmung für nachträgliche Entscheidungen nach §§ 11 Abs. 2 ...
- KG, 24.02.2003 - 5 Ws 18/03
- LG Arnsberg, 21.12.2009 - 2 Qs 98/09
Gelegenheit zur mündlichen Anhörung, nachträgliche Entscheidungen über Weisungen ...
- BGH, 30.08.2006 - 2 AR 206/06
GG § 42 Abs. 3 Satz 2, § 65 Abs. 1 Satz 4, § 65 Abs. 1 Satz 5
Zum selben Verfahren:
- BGH, 30.08.2006 - 2 ARs 361/06
Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidungen; Wohnsitzwechsel; ...
- BGH, 30.08.2006 - 2 ARs 361/06
- BGH, 04.09.2002 - 2 AR 120/02
Strafverfahrensrecht - Zuständigkeit für das Absehen vom Jugendarrest
Zum selben Verfahren:
- BGH, 04.09.2002 - 2 ARs 218/02
Strafverfahrensrecht - Zuständigkeit für das Absehen vom Jugendarrest
- BGH, 04.09.2002 - 2 ARs 218/02
- BGH, 24.06.2009 - 2 ARs 231/09
Zuständigkeit für die Überwachung von jugendstrafrechtlichen Auflagen ...
- BGH, 14.11.2007 - 2 AR 151/07
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Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten
- § 35a S. 1 (zu § 65 II 2)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 311 (zu § 65 II 2)