Jugendgerichtsgesetz
2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren (§§ 33 - 81a) |
3. Abschnitt - Jugendstrafverfahren (§§ 43 - 81a) |
6. Unterabschnitt - Ergänzende Entscheidungen (§§ 65 - 66) |
(1) 1Ist die einheitliche Festsetzung von Maßnahmen oder Jugendstrafe (§ 31) unterblieben und sind die durch die rechtskräftigen Entscheidungen erkannten Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Strafen noch nicht vollständig ausgeführt, verbüßt oder sonst erledigt, so trifft der Richter eine solche Entscheidung nachträglich. 2Dies gilt nicht, soweit der Richter nach § 31 Abs. 3 von der Einbeziehung rechtskräftig abgeurteilter Straftaten abgesehen hatte.
(2) 1Die Entscheidung ergeht auf Grund einer Hauptverhandlung durch Urteil, wenn der Staatsanwalt es beantragt oder der Vorsitzende es für angemessen hält. 2Wird keine Hauptverhandlung durchgeführt, so entscheidet der Richter durch Beschluß. 3Für die Zuständigkeit und das Beschlußverfahren gilt dasselbe wie für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach den allgemeinen Vorschriften. 4Ist eine Jugendstrafe teilweise verbüßt, so ist der Richter zuständig, dem die Aufgaben des Vollstreckungsleiters obliegen.
Rechtsprechung zu § 66 JGG
22 Entscheidungen zu § 66 JGG in unserer Datenbank:
- KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
Vergewaltigung, erzwungener Oralverkehr
- BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung ...
- LG Bonn, 31.08.2021 - 29 Qs 6/21
Gesamtstrafenverfahren, Verteidiger des Erkenntnisverfahrens, Verfahrensgebühr
- BGH, 25.10.2006 - 2 ARs 428/06
Nachträgliche Entscheidung über einheitliche Festsetzung von Maßnahmen oder ...
- BGH, 07.08.2019 - 4 StR 189/19
Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (keine analoge ...
- BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 110/07
Verzicht auf die Einbeziehung rechtskräftig abgeurteilter Straftaten aus ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 15.06.2015 - 4 Ws 49/15
Nachträgliche Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe: Sachliche Zuständigkeit ...
- OLG Celle, 22.09.2009 - 2 Ws 206/09
Einbeziehung einer nach allgemeinen Strafrecht rechtskräftig abgeurteilten Tat ...
- BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96
Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht
Querverweise
Auf § 66 JGG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Heranwachsende
- Gerichtsverfassung und Verfahren
- § 109 (Verfahren)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Inhalt und Führung des Registers
- § 13 (Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht)