Rechtsprechung zu § 81 JGG
Rechtsprechungsübersichten:
- 4 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 81 JGG im Volltext bei
geordnet nach Datum
Literatur im Internet zu § 81 JGG
- § 81 JGG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Adhäsionsverfahren - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 81 JGG verweisen folgende Vorschriften:
- JGG
- Jugendliche
- Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 104 (Verfahren gegen Jugendliche)
- Heranwachsende
- Gerichtsverfassung und Verfahren
- § 109 (Verfahren)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sonstige Befugnisse des Verletzten
- § 406h
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