Jugendgerichtsgesetz
| 2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
| 3. Hauptstück - Vollstreckung und Vollzug (§§ 82 - 93a) |
| 1. Abschnitt - Vollstreckung (§§ 82 - 89c) |
| 3. Unterabschnitt - Jugendstrafe (§§ 88 - 89b) |
(1) Ist gegen den zu Jugendstrafe Verurteilten auch Freiheitsstrafe zu vollstrecken, so wird die Jugendstrafe in der Regel zuerst vollstreckt. Der Vollstreckungsleiter unterbricht die Vollstreckung der Jugendstrafe, wenn die Hälfte, mindestens jedoch sechs Monate, der Jugendstrafe verbüßt sind. Er kann die Vollstreckung zu einem früheren Zeitpunkt unterbrechen, wenn die Aussetzung des Strafrestes in Betracht kommt. Ein Strafrest, der auf Grund des Widerrufs seiner Aussetzung vollstreckt wird, kann unterbrochen werden, wenn die Hälfte, mindestens jedoch sechs Monate, des Strafrestes verbüßt sind und eine erneute Aussetzung in Betracht kommt. § 454b Abs. 3 der Strafprozeßordnung gilt entsprechend.
(2) Ist gegen einen Verurteilten außer lebenslanger Freiheitsstrafe auch Jugendstrafe zu vollstrecken, so wird, wenn die letzte Verurteilung eine Straftat betrifft, die der Verurteilte vor der früheren Verurteilung begangen hat, nur die lebenslange Freiheitsstrafe vollstreckt; als Verurteilung gilt das Urteil in dem Verfahren, in dem die zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten. Wird die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe durch das Gericht zur Bewährung ausgesetzt, so erklärt das Gericht die Vollstreckung der Jugendstrafe für erledigt.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 gilt § 85 Abs. 6 entsprechend mit der Maßgabe, daß der Vollstreckungsleiter die Vollstreckung der Jugendstrafe abgeben kann, wenn der Verurteilte das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat.
Rechtsprechung zu § 89a JGG
23 Entscheidungen zu § 89a JGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Karlsruhe, 11.03.2008 - 2 Ws 374/07
- OLG Frankfurt, 23.10.2001 - 3 Ws 861/01
Widerruf der Strafaussetzung: Unterbrechung der Strafvollstreckung
- OLG Dresden, 14.10.1999 - 2 Ws 596/99
- OLG Nürnberg, 17.11.2009 - 2 Ws 410/09
Aussetzung des Restes einer nach den Vorschriften des Erwachsenenvollzugs ...
- LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 15 StVK 447/10
Auswirkungen einer falschen Vollstreckungsreihenfolge auf die Aussetzung eines ...
- KG, 05.04.2011 - 2 Ws 102/11
Maßstab der Entscheidung über Reststrafenaussetzung nach Abgabe der Vollstreckung ...
- OLG Karlsruhe, 03.02.1998 - 1 Ws 12/98
- OLG Stuttgart, 15.11.2010 - 5 Ws 200/10
Reststrafenaussetzung bei einer Jugendstrafe
- OLG Dresden, 11.08.2000 - 2 Ws 431/00
Jugendstrafe; Strafvollstreckung; Aussetzung zur Bewährung; Strafrest; Widerruf
- OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
bedingte Entlassung, Erstverbüßer, Jugendstrafe, Vollzug im Erwachsenenvollzug, ...
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