Jugendgerichtsgesetz
| 2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
| 4. Hauptstück - Beseitigung des Strafmakels (§§ 97 - 101) |
Literatur im Internet zu § 99 JGG
Querverweise
Auf § 99 JGG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 99 JGG:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten
- § 35a S. 1 (zu § 99 III)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 311 (zu § 99 III)
Rechtsberatung
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