Jugendgerichtsgesetz
2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
4. Hauptstück - Beseitigung des Strafmakels (§§ 94 - 101) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Jugendgerichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/JGG/__paste_norm__.html)
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Querverweise
Auf § 99 JGG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Heranwachsende
- Vollstreckung - Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
- § 111 (Beseitigung des Strafmakels)
Redaktionelle Querverweise zu § 99 JGG:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtliche Entscheidungen
- § 35a S. 1 (Rechtsmittelbelehrung) (zu § 99 III)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 311 (Sofortige Beschwerde) (zu § 99 III)