Jugendstrafvollzugsgesetz
| Erster Teil - Organisation (§§ 1 - 20) |
| Erster Abschnitt - Anwendungsbereich und Aufgabe (§§ 1 - 2) |
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1 JStVollzG:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Vollstreckung und Vollzug
- Vollzug
- § 91 (zu §§ 1 ff)
- Heranwachsende
- Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
- § 110 I (Vollstreckung und Vollzug) (zu §§ 1 ff)
- Schluß- und Übergangsvorschriften
- § 115 (Rechtsvorschriften der Bundesregierung über den Vollzug) (zu §§ 1 ff)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Kostenerstattung
- § 89e (Schutz der Einrichtungsorte) (zu §§ 1 ff)
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