Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug

   Abschnitt 1 - Grundsätze (§§ 1 - 3)   

§ 3
Zuständigkeit

Die nach diesem Gesetz notwendigen Entscheidungen trifft die Justizvollzugsanstalt unter Beachtung der Belange des Strafverfahrens.

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