Baden-Württemberg

Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Jugendstrafvollzug
(Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg)

Artikel 1 des Gesetzes vom 10.11.2009 (GBl. S. 545), in Kraft getreten am 01.01.2010

zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.07.2022 (GBl. S. 410) m.W.v. 30.07.2022

Abschnitt 1
Grundsätze (§§ 1 - 3)

§ 1 Erziehungsziel

§ 2 Behandlungs- und Erziehungsgrundsätze

§ 3 Mitwirkung und Stellung der jungen Gefangenen

Abschnitt 2

§ 4 Aufnahme und Diagnoseverfahren

§ 5 Erziehungsplan

§ 6 Verlegung, Überstellung und Ausantwortung

§ 7 Formen des Jugendstrafvollzugs

§ 8 Sozialtherapie

§ 9 Vollzugsöffnende Maßnahmen

§ 10 Verlassen der Jugendstrafanstalt aus wichtigem Anlass

§ 11 Weisungen und Aufhebung vollzugsöffnender Maßnahmen

Abschnitt 3

§ 12 Unterbringung

§ 13 Ausstattung des Haftraums

§ 14 Kleidung

§ 15 Verpflegung

§ 16 Einkauf

Abschnitt 4

§ 17 Pflege sozialer Beziehungen

§ 18 Verbot von Besuchen

§ 19 Überwachung von Besuchen

§ 20 Besuche bestimmter Personen

§ 21 Recht auf Schriftwechsel

§ 22 Überwachung des Schriftwechsels

§ 23 Weiterleitung und Aufbewahrung von Schreiben

§ 24 Anhalten von Schreiben

§ 25 Telefongespräche

§ 25a Andere Formen der Telekommunikation

§ 26 Pakete

Abschnitt 5

§ 27 Seelsorge

§ 28 Religiöse Veranstaltungen

§ 29 Weltanschauungsgemeinschaften

Abschnitt 6

§ 30 Gesunde Lebensführung, Aufenthalt im Freien

§ 31 Anspruch auf medizinische Leistungen

§ 32 Krankenhausbehandlung außerhalb vollzuglicher Einrichtungen

§ 33 Anspruch auf Krankenbehandlung in besonderen Fällen

§ 34 Medizinische Behandlung zur sozialen Eingliederung

§ 35 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

§ 36 Entbindung und Geburtsanzeige

§ 37 Benachrichtigung bei Erkrankung oder Todesfall

Abschnitt 7

§ 38 Grundsatz und Bezugsperson

§ 39 Hilfe während des Vollzugs

Abschnitt 8

§ 40 Grundsatz

§ 41 Unterricht und Weiterbildung

§ 42 Freies Beschäftigungsverhältnis

§ 43 Soziales Training und Sprachkompetenz

§ 44 Arbeitsentgelt, Freistellung von der Arbeit und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt

§ 45 Ausbildungsbeihilfe

Abschnitt 9

§ 46 Haftkostenbeitrag

§ 47 Überbrückungsgeld

§ 48 Taschen-, Haus- und Eigengeld

§ 49 Sondergeld

§ 50 Freistellung von der Arbeitspflicht

§ 51 Rechtsverordnung

§ 52 Einbehaltung von Beitragsteilen

Abschnitt 10
Freizeit (§§ 53 - 56)

§ 53 Allgemeines

§ 54 Besitz von Gegenständen zur Freizeitbeschäftigung

§ 55 Hörfunk und Fernsehen

§ 56 Zeitungen und Zeitschriften

Abschnitt 11

§ 57 Grundsatz

§ 58 Verhaltensvorschriften

§ 59 Persönlicher Gewahrsam und Umgang mit Geld

§ 60 Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch

§ 61 (weggefallen)

§ 62 Festnahmerecht

§ 63 Besondere Sicherungsmaßnahmen

§ 64 Einzelhaft

§ 65 Fesselung und Fixierung

§ 66 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen

§ 67 Ärztliche Überwachung

§ 68 Ersatz von Aufwendungen

Abschnitt 12

§ 69 Allgemeine Voraussetzungen

§ 70 Begriffsbestimmungen

§ 71 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 72 Handeln auf Anordnung

§ 73 Androhung

§ 74 Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

§ 75 Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

§ 76 Zwangsmaßnahmen in der Gesundheitsfürsorge

Abschnitt 13

§ 77 Voraussetzungen

§ 78 Arten der Disziplinarmaßnahmen

§ 79 Vollstreckung und Vollzug der Disziplinarmaßnahmen

§ 80 Disziplinarbefugnis

§ 81 Disziplinarverfahren

§ 82 Ärztliche Mitwirkung

Abschnitt 14

§ 83 Entlassungsvorbereitung und Nachsorge

§ 84 Entlassungsbeihilfe

§ 85 Entlassungszeitpunkt

Abschnitt 15

§ 85a Aufhebung von Maßnahmen

§ 86 Beschwerderecht und Rechtsbehelfe

Abschnitt 16

§ 87 Fortentwicklung, Jugendkriminologische Forschung

Abschnitt 17

§ 88 Vorbehaltene Sicherungsverwahrung

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