Jugendschutzgesetz
| Abschnitt 2 - Jugendschutz in der Öffentlichkeit (§§ 4 - 10) |
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
| 1. | Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, | |
| 2. | andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren |
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
| 1. | an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder | |
| 2. | in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. |
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Rechtsprechung zu § 9 JuSchG
22 Entscheidungen zu § 9 JuSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Nürnberg, 02.04.2004 - 6 U 2507/03
Schadensersatz, Jugendschutz: Schutzbereich von § 9 JuSchG (Verbot einer ...
- OLG Bremen, 31.10.2011 - 2 SsRs 28/11
Testkäufer, faires Verfahren, Tatprovokation
- VG Freiburg, 31.07.2007 - 6 K 1138/07
Supermarktbetreiber; Zweckveranlasser; Jugendliche; Saufgelage; Öffentlicher ...
- LG Potsdam, 20.05.2010 - 2 O 160/10
Wer massenhaft mit Stellenanzeigen Testkäufer für Abmahnungen anwirbt und sodann ...
- VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften - Gastwirt muss schließen
- VG Neustadt, 09.03.2009 - 4 L 100/09
Gaststättenrecht; Verwaltungsprozessrecht
- VGH Bayern, 21.08.2007 - 22 CS 07.1796
Gaststättenrechtliches Verbot so genannter "Flatrate-Partys"
- VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08
Kein Verkauf von alkoholischen Getränken für 1 Euro in Diskotheken
- VG Hannover, 19.07.2011 - 6 A 4944/10
Verdeckter Alkoholtestkauf zur Einhaltung der Vorschriften des JuSchG
- LG Hamburg, 02.09.2010 - 416 O 78/10
Keine Rechtsmissbräuchlichkeit durch den Einsatz minderjähriger Testkäufer
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