Baden-Württemberg
Jugendbildungsgesetz
In der Fassung vom 08.07.1996 (GBl. S. 502)
geändert durch Gesetz vom 01.07.2004 (GBl. S. 469) m.W.v. 01.01.2005
Jugendbildungsgesetz
(Gesetz zur Förderung außerschulischen Jugendbildung)
In der Fassung vom 08.07.1996 (GBl. S. 502)geändert durch Gesetz vom 01.07.2004 (GBl. S. 469) m.W.v. 01.01.2005
Erster AbschnittAllgemeine Grundsätze (§§ 1 - 3)
§ 1 Stellung und Aufgabe der außerschulischen Jugendbildung
§ 2 Förderungsgrundsatz
§ 3 Unabhängigkeit der Träger
Zweiter Abschnitt
§ 4 Anerkennung und Förderung von Trägern
Dritter AbschnittArt und Umfang der Förderung (§§ 5 - 14)
§ 5 Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 1
Unterabschnitt 2Musikschulen (§§ 9 - 11)
Unterabschnitt 3
§ 12 Sonstige Träger und Einrichtungen
Unterabschnitt 4Sonstige Förderprogramme (§§ 13 - 14)
Vierter AbschnittLandeskuratorium (§ 15)
§ 15 Landeskuratorium für außerschulische Jugendbildung
Fünfter Abschnitt
§ 16 Personalverbund
Sechster Abschnitt
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
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