Baden-Württemberg

Jugendbildungsgesetz
(Gesetz zur Förderung außerschulischen Jugendbildung)

In der Fassung vom 08.07.1996 (GBl. S. 502)

zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) m.W.v. 28.02.2012

Erster Abschnitt

§ 1 Stellung und Aufgabe der außerschulischen Jugendbildung

§ 2 Förderungsgrundsatz

§ 3 Unabhängigkeit der Träger

Zweiter Abschnitt

§ 4 Anerkennung und Förderung von Trägern

Dritter Abschnitt

§ 5 Allgemeine Bestimmungen

Unterabschnitt 1

§ 6 Förderung der Verbandszentralen

§ 7 Bildungsreferenten

§ 8 Förderung von Maßnahmen

Unterabschnitt 2
Musikschulen (§§ 9 - 11)

§ 9 Förderungsvoraussetzungen

§ 10 Umfang der allgemeinen Förderung

§ 11 Besondere Förderung

Unterabschnitt 3

§ 12 Sonstige Träger und Einrichtungen

Unterabschnitt 4

§ 13 Ausgleich sozialer Benachteiligung

§ 14 Maßnahmen von besonderer Bedeutung

Vierter Abschnitt

§ 15 Landeskuratorium für außerschulische Jugendbildung

Fünfter Abschnitt

§ 16 Personalverbund

Sechster Abschnitt

§ 17 Zuständigkeit

§ 18 Verwaltungsvorschriften

§ 19 (aufgehoben)

§ 20 Inkrafttreten

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